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Auto Motor

Q&A: Der Schaden

Wissenswertes!

Wussten Sie schon, aus was sich die Gesamtschadenssumme zusammensetzt oder wo die Bagatellschadensgrenze liegt? 

Falls nicht, finden Sie hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick!

Ihre Fragen beantworten wir Ihnen natürlich auch gerne persönlich.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen jederzeit für ein kostenfreies Beratungsgespräch zur Seite.

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Was ist die 130% Grenze bei einem KFZ-Gutachten ?

Die 130% Grenze bezieht sich auf die sogenannte Wiederbeschaffungsdauerentschädigung, die in einem Kfz-Gutachten aufgeführt werden kann. Diese Entschädigung ist ein Betrag, den die Versicherung an den Geschädigten auszahlt, wenn das beschädigte Fahrzeug nicht repariert werden kann oder wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Wenn die Reparaturkosten laut Gutachten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um nicht mehr als 30% überschreiten, kann das Fahrzeug als reparaturfähig eingestuft werden. In diesem Fall kann der Geschädigte von der Versicherung verlangen, dass das Fahrzeug repariert wird.

Überschreiten die Reparaturkosten jedoch die 130% Grenze, wird das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden eingestuft. Der Geschädigte hat dann die Wahl, entweder das beschädigte Fahrzeug zu behalten und die Entschädigung zu erhalten oder das beschädigte Fahrzeug an die Versicherung zu verkaufen und den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des beschädigten Fahrzeugs zu erhalten.

Es ist jedoch zu beachten, dass diese Regelungen von Land zu Land und von Versicherung zu Versicherung variieren können. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Schadensfall von einem qualifizierten Sachverständigen oder einem Anwalt beraten zu lassen.

Was versteht man unter einem KFZ-Haftpflicht Schaden ?

Ein Kfz-Haftpflichtschaden bezieht sich auf einen Schaden, den ein Fahrzeug bei einem Unfall verursacht hat und für den der Halter oder Fahrer des Fahrzeugs haftet. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung für jedes zugelassene Fahrzeug und dient dazu, den Geschädigten bei einem Unfall abzusichern.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Geschädigte aufgrund des Unfalls erlitten hat. Das können zum Beispiel Krankenhauskosten, Reparaturkosten am beschädigten Fahrzeug oder Schmerzensgeld sein.

Im Gegensatz zur Kaskoversicherung, die auch Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt, deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nur Schäden ab, die man als Halter oder Fahrer des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall verursacht hat.

Es ist wichtig zu beachten, dass bei einem Kfz-Haftpflichtschaden die Höhe der Entschädigung von verschiedenen Faktoren abhängt, wie zum Beispiel dem Umfang des Schadens, der Verschuldensfrage oder der Höhe der Schadensersatzforderungen. Es empfiehlt sich daher im Schadensfall, sich von einem qualifizierten Sachverständigen oder einem Anwalt beraten zu lassen.

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Wie entsteht bei einem
KFZ-Gutachten Gesamtschadenssumme ?

Die Gesamtschadenssumme in einem Kfz-Gutachten ergibt sich aus der Summe der Kosten für alle notwendigen Reparaturen am beschädigten Fahrzeug sowie gegebenenfalls aus den Kosten für einen eventuellen Wertverlust des Fahrzeugs.

Um die Gesamtschadenssumme zu ermitteln, wird das beschädigte Fahrzeug von einem qualifizierten Sachverständigen untersucht, der den Umfang des Schadens feststellt und eine Kalkulation der Reparaturkosten erstellt. Hierbei wird auch berücksichtigt, ob Originalteile oder günstigere Nachbauten verwendet werden können.

Zudem können auch weitere Faktoren in die Gesamtschadenssumme einfließen, wie zum Beispiel die Kosten für ein Mietwagen während der Reparaturzeit, Kosten für eine eventuelle Wertminderung oder die Kosten für die Beseitigung von Vorschäden, die vor dem Unfall bereits vorhanden waren.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Gesamtschadenssumme nicht gleichbedeutend mit dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs ist. Der Wiederbeschaffungswert bezieht sich darauf, wie viel es kosten würde, ein vergleichbares Fahrzeug auf dem Markt zu kaufen, während die Gesamtschadenssumme die Kosten für die Reparatur des beschädigten Fahrzeugs umfasst.

Was ist ein Kaskoschaden ?

Ein Kaskoschaden bezieht sich auf einen Schaden an einem Fahrzeug, der durch einen Unfall oder durch äußere Einflüsse wie zum Beispiel Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen entstanden ist. Im Gegensatz zu einem Kfz-Haftpflichtschaden, bei dem nur Schäden abgedeckt werden, die man als Halter oder Fahrer des eigenen Fahrzeugs bei einem Unfall verursacht hat, deckt die Kaskoversicherung auch Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind.

Die Kaskoversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die in verschiedene Formen unterteilt ist. Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Wildschäden, Brand, Sturm oder Hagel entstanden sind. Die Vollkaskoversicherung deckt zusätzlich auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab, die man selbst verursacht hat, zum Beispiel bei einem selbstverschuldeten Unfall.

Im Falle eines Kaskoschadens wird das beschädigte Fahrzeug von einem Sachverständigen untersucht, der den Umfang des Schadens feststellt und eine Kalkulation der Reparaturkosten erstellt. Die Versicherung übernimmt dann in der Regel die Kosten für die Reparatur oder, wenn das Fahrzeug nicht mehr repariert werden kann, den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs abzüglich des Restwerts.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für die Kaskoversicherung in der Regel höher sind als die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung. Es empfiehlt sich daher, vor Abschluss einer Kaskoversicherung die Konditionen und Leistungen verschiedener Versicherungsanbieter zu vergleichen.

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Was ist die Bagatellschadensgrenze ?

m Zusammenhang mit einem Kfz-Gutachten gibt es in der Regel keine spezifische Bagatellschadensgrenze. Wenn ein Gutachten erstellt wird, geht es in der Regel um die Begutachtung eines größeren Schadens an einem Fahrzeug, der von einer Versicherung reguliert werden muss.

Es gibt jedoch eine allgemeine Bagatellschadensgrenze, die von Versicherungen und Gerichten als Orientierung genutzt wird, um zu entscheiden, ob ein Schaden als geringfügig betrachtet werden kann. Diese Grenze variiert jedoch je nach Versicherung und kann auch von Gericht zu Gericht unterschiedlich sein. In der Regel liegt die Grenze bei Kfz-Schäden jedoch zwischen 500 und 1000 Euro.

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